Matomo

„Nicht den Tod sollte man fürchten,
sondern dass man nie beginnen wird, zu leben.“

Marcus Aurelius

Vorsorge

Die eigene Bestattung – ganz selbstbestimmt.

Wagen wir ein kleines Gedankenexperiment: Was ist, wenn Sie morgen sterben? Wer organisiert Ihre Beerdigung? Wer weiß, ob und welche Wünsche Sie für die Beisetzung haben? Wer kommt für die Kosten auf? Viele Menschen haben den Reflex, solche Fragen zu verdrängen. Es macht ihnen Angst. Eine Bestattungsvorsorge ist eine Chance, Ängste zu nehmen und Sicherheit zu geben: Machen Sie es den Menschen, die Sie lieben, leichter!

Warum vorsorgen?

Gute Gründe für eine Vorsorge – ganz vielfältig.

Häufig schließen Personen eine Vorsorge ab, um zu ver­hindern, dass sie im Pflege­fall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen be­an­tragen können. Auch die Fürsorge für einen an Demenz erkrankten Partner, der sich nicht mehr selbstständig in die Organisation der Bestattung einbringen kann, ist ein guter Grund für eine Vorsorge. Gleichzeitig gibt es auch Menschen, die sich bereits in jungen Jahren mit der eigenen Bestattung aus­einander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen töd­lichen Unfall haben, ent­scheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder ab­zu­sichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Ein­stellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jeder­zeit anpassen.

Wie vorsorgen?

Vorsorge­möglichkeiten – ganz unverbindlich.

Ob Bestattungsart, Beisetzungsort, Wünsche für die Trauerfeier oder Motiv und Spruch für die Traueranzeige – es gibt viele Dinge, die Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge regeln können. Lassen Sie sich dabei nicht von der Rücksichtnahme auf vermeintliche Wünsche Ihrer Angehörigen leiten, sondern sprechen Sie mit Ihren Nächsten. Einen ersten Eindruck davon, was Sie alles festlegen können, gibt Ihnen unser Online-Vorsorgeformular. Sie können es für die eigenen Unterlagen ausdrucken oder direkt online an uns senden, damit wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu Ihren Wünschen beraten und gegebenenfalls einen Vorsorgevertrag abschließen können.

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Häufig gestellte Fragen zu der Bestattungsvorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater beim Beerdigungsinstitut Paßmann können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was kann ich in meinem Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Kann ich in meiner Vorsorge festlegen, dass mein dementer Partner mit einbezogen wird?

Ja, selbstverständlich können wir diesen Punkt in Ihrer Bestattungs­vorsorge schriftlich festhalten. Teilen Sie diesen Wunsch Ihrer Beraterin mit. Tritt der Fall ein, erstellen wir für Sie Ihren persönlichen „Plan D“. Erfahren hier mehr zum Thema demenzfreundliche Bestattung.

Kann ich meine Bestattungs­vorsorge noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?

Neben der Bestat­tungs­vor­sorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zulegen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­teri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) hat auf seiner Web­site ein barriere­freies Portal ein­gerich­tet, auf dem Sie aus­führ­liche Infor­mati­onen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erb­recht & Co. finden.

Einen ersten Über­blick er­hal­ten Sie auch schon auf un­serer Web­site – beim Thema Bestat­tungs­vorsorge haben wir erste Infor­mationen zu Testament, Erb­recht, Pati­enten­ver­fügung, Be­treu­ungs­verfügung und Vor­sorge­vollmacht über­sichtlich für Sie zusam­men­ge­stellt. Für eine weiter­führende, rechts­sichere Be­ratung, wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Kann ich Bestattungs­wünsche in meinem Testament festhalten?

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Bei­setzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu be­rück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.

Vorsorge finanzieren

Bestattungs­finanzierung – ganz sicher.

Auch für die Finanzierung Ihrer Bestattungswünsche können Sie frühzeitig Vorsorge treffen. Eine Möglichkeit ist ein Treuhand­sammelkonto, ein Angebot der Volksbank Mittelhessen eG und des DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH, bei der die für die Bestattung vorgesehene Summe mündelsicher angelegt wird. Sie können einmalig oder in Raten zahlen. Ein zweiter Weg ist der Abschluss einer Sterbegeld­versicherung. Hier vermitteln wir Ihnen ein Modell, das vom Deutschen Institut für Bestattungskultur angeboten wird. Auch hier können Sie die gewünschte Summe einmalig oder monatlich begleichen.

Welche Lösung für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie selbst­verständlich ausführlich zu den jeweiligen Konditionen und sehen, welches Modell für Sie am besten geeignet ist.

Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgefinanzierung

Zählt eine Bestattungs­vorsorge zum Schon­vermögen?

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­gebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung angemessen ist.

Was passiert mit meiner Bestattungs­vorsorge, wenn ich Sozial­leistungen beantrage?

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod un­an­getastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­gebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder einer Einzahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestat­tungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestat­tung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Be­stat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kos­ten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestat­ter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blu­men­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusam­men. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.